Arbeitsunfall - Ja oder Nein?

Veröffentlicht am 6. Februar 2026 um 06:56

Arbeitsunfall - Ja oder Nein?

Das wäre doch mal ein schöner Fall für die RBH-Prüfung der zukünftigen Industriemeister.

Ein Bauleiter, nennen wir ihn Otto Opfer, musste mit dem Auto zu einem wichtigen Termin auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers fahren. Der Lkw von Rudi Rambo blockierte allerdings die Einfahrt. Und Rudi will auch auf Nachfrage nicht wegfahren. Deshalb muss der Bauleiter sein Auto stehen lassen und zu Fuß gehen.

Es kommt, wie es kommen muss: Die Beteiligten beschimpfen sich heftig. Der Bauleiter bezeichnet den LKW-Fahrer dabei als "egoistisches Arschloch". Das ist zu viel für Rudi Rambo: Er wolle die Sache "endgültig ausdiskutieren", sagt er. Bei der folgenden Schlägerei erleidet der Bauleiter eine Mittelgesichtsfraktur, die operiert werden muss.Sozialgericht Berlin (AZ: S 98 U 50/21)

Ist das ein Arbeitsunfall?Kurze und knappe Antwort: NEIN.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu:„... Allerdings steht zur Überzeugung der Kammer auch fest, dass der Kläger zu dem Zeitpunkt, als der Zeuge D. ihn schlug, nicht seiner versicherten Tätigkeit nachging. Es stehen nämlich nicht alle Wege, die ein Beschäftigter während der Arbeitszeit und/oder auf der Arbeitsstätte zurücklegt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern nur solche Wege, bei denen ein sachlicher Zusammenhang zwischen der - grundsätzlich - versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges gegeben ist, weil der Weg durch die Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses oder den Aufenthalt auf der Betriebsstätte bedingt ist.“

Außerdem ist es anerkannt, dass insbesondere das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen nicht der betrieblichen Tätigkeit dient.

Hier könnte man so viel fragen. Z. B. wer das Einkommen von Otto Opfer sichert (§ 3 Abs. 1 EFZG, Stichwort „Verschulden“).Oder wer die Behandlungskosten übernimmt, wenn es kein Arbeitsunfall ist (§ 52 SGB V, Stichwort „vorsätzliches Vergehen“.)

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