Durchgefallen? keine Panik

Veröffentlicht am 15. Februar 2026 um 06:31

Es besteht immer noch der Irrglaube, dass bei nicht bestandenen Prüfungen (Meister, Fachwirte, Betriebswirte) nach der zweiten Wiederholung Schluss ist. Dass also alles nochmals von vorne begonnen werden muss. Das ist falsch.

Richtig ist, dass das Zulassungs- (und Antragsverfahren) für die Prüfung neu durchgeführt werden muss. Gleichzeitig muss ein Antrag auf „Befreiung von bestandenen Prüfungsleistungen gestellt werden. Hierzu gilt § 56 Abs. 2 BBiG. Hierfür gibt es gerichtliche Entscheidungen und auch eine Handlungsanweisung der DIHK.

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