E-Zigarette am Steuer

Veröffentlicht am 27. Februar 2026 um 06:56

Zack Bußgeld

Dass ein Handy am Steuer ein Bußgeld und auch ein Pünktchen in der Fahrergalerie nach sich zieht, dürfte allseits bekannt sein. Grundlage hierfür ist § 23 Abs. 1a StVO, wo es heißt:

„(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1.hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und2.entweder a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oderb)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.“

Gilt das auch für E-Zigaretten? Eher abwegig, oder doch nicht? Eine E-Zigarette mit Touchdisplay gelte als elektronisches Gerät mit Berührungsbildschirm, so das OLG Köln (Beschluss vom 25.09.2025 – III-1 RBs 201/25). Sie darf also während der Fahrt nicht benutzt werden. Nach Auffassung des Gerichts birgt das Bedienen einer E-Zigarette ein erhebliches Ablenkungspotential, das sich nicht von der Änderung der Lautstärke eines Mobiltelefons unterscheide. Wer während der Fahrt auf das Display tippe, benutze das Gerät daher verbotswidrig.

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