😃"Du hast die Schichtmutter weinen lassen!"😀

Veröffentlicht am 2. März 2026 um 06:56

Ungewöhnlicher Fall vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf

Wie wird eine türkische Redewendung im Deutschen interpretiert? Diese Frage entschied darüber, ob die Entlassung eines Lagerarbeiters gerechtfertigt war.

Spoiler: Sie war es nicht.

Auch harsche Kritik in vulgärer Ausdrucksweise kann im Arbeitsverhältnis erlaubt sein und rechtfertigt nicht automatisch eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Urt. v. 18.11.2025, Az. 3 SLa 699/24).

Der klagende Mitarbeiter arbeitet seit 2020 im Nachtdienst eines Logistikzentrums. Bereits im April 2024 erhielt er eine Abmahnung wegen behaupteter Arbeitsverweigerung und eines beleidigenden Verhaltens gegenüber seiner damaligen Vorgesetzten. Im August 2024 eskalierte ein weiterer Konflikt mit seiner neuen Vorgesetzten, woraufhin der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung aussprach. Diese Kündigung versuchte der Arbeitnehmer im Gerichtsverfahren anzufechten.

Zwei Meinungen, eine Aussage

Der Arbeitgeber behauptet, der Angestellte habe Anweisungen der neuen Vorgesetzten ignoriert und Kommentaren zufolge verlauten lassen, dass er keine Befehle von ihr akzeptiere und sie noch ein Kind sei. Als sie ihn aufforderte, die Halle zu verlassen, habe er in türkischer Sprache geäußert: "Du hast die Mutter der Schicht gef*ckt."

Der Angestellte hingegen erklärt, er habe gesagt: "Du hast die Schichtmutter weinen lassen." Diese Ausdrucksweise bedeute sinngemäß, dass ein hoher Druck in der Schicht herrsche. Der Ausdruck könne missverstanden werden, versicherte er. Aufgrund des Geräuschpegels und der Distanz sei es zu einem Missverständnis gekommen.

LAG: Missverständnis erkannt, Kündigung dennoch unverhältnismäßig

In erster Instanz scheiterte der Angestellte mit seiner Kündigungsschutzklage.

Aber vor dem LAG wurde anders entschieden. Die Aussagen der Vorgesetzten und zweier Mitarbeiter, die bei dem Vorfall anwesend waren, ließen erkennen, dass der Angestellte tatsächlich die vulgäre Version geäußert hatte. Dennoch sah das Gericht hierin keine schwerwiegende Beleidigung der Vorgesetzten, sondern eine scharfe Kritik am Schichtmanagement.

In Anbetracht der besonderen Konfliktsituation und der Abwägung beider Interessen hielt das LAG die Kündigung letztlich für unangemessen.

Sorry not sorry: Ich finde beide Kommentare witzig! Die Ausrede der "weinenden Schichtmutter" ist so genial, die passt zu Hai&Bonzen GmbH und findet ihr garantiert demnächst in einem meiner Skripten wieder.

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