Chihuahua-Attacke vor Gericht

Veröffentlicht am 24. Februar 2026 um 13:07

Wenn Kampfzwerge Schwangere in die Flucht schlagen

Endlich hat die Justiz eine der drängendsten Rechtsfragen unserer Zeit geklärt: Darf man eigentlich vor einem freilaufenden Chihuahua davonlaufen, ohne sich später als hysterische Memme vor Gericht erklären zu müssen?

Die Fakten: Im Hofgarten Ansbach begegnet eine hochschwangere Frau einem nicht angeleinten Chihuahua. Statt sich dem herannahenden Miniatur-Raubtier mutig entgegenzustellen, ergreift sie die Flucht – mehrere Meter weit auf die Rasenfläche. Dort stürzt sie und zieht sich Prellungen sowie eine leichte Schulterfraktur zu.

Das Landgericht Ansbach zeigte zunächst wenig Verständnis für diese Überreaktion und brummte der Frau satte 80 % Mitverschulden auf. Die Begründung der Richter: Ein vernünftig denkender Mensch würde doch bitte schön nicht vor einem so offensichtlich harmlosen Hündchen in Westentaschengröße Reißaus nehmen.

Das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 13 U 1961/24) sah das – Gott sei Dank – etwas pragmatischer:

Die Leinenpflicht sei kein belangloser Verwaltungskram, sondern ein echtes Schutzgesetz für alle, die Parks besuchen. Niemand müsse im ersten Schreckmoment eine philosophische Risikoabwägung vornehmen: Ist das jetzt ein spielfreudiger Knöpfaugen-Köter oder doch ein aggressiver Beißer? Diese Einschätzung gelte unabhängig davon, ob das Tier Schoßhund- oder Wolfsformat hat. Ein paar Schritte zurückzuweichen sei keine irrationale Panikattacke, sondern eine vollkommen normale menschliche Reaktion. Besondere Umstände wie eine Schwangerschaft dürften nicht zulasten des Geschädigten gehen. Der Hundebesitzer müsse sein Opfer nehmen, wie er es vorfinde.

Das Ergebnis: Volle Haftung für den Hundehalter. Die Frau bekommt 100 % Schmerzensgeld plus Ersatz aller materiellen Schäden. Allerdings fand das OLG die geforderten 6.000 Euro Schmerzensgeld dann doch etwas ambitioniert. Am Ende waren es bescheidene 1.500 Euro – immerhin genug für eine anständige Chihuahua-Therapie.

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