## Interne Mitteilung: Projekt „AUB-Love“
Von: Harry Hai (Geschäftsführer) An: Alle Abteilungen (außer Vertriebsleiter Herbert Hohl, der versteht das eh wieder falsch
Leute, das OLG Düsseldorf hat uns gerade den Heiligen Gral der Versicherungswirtschaft serviert! Wenn „heftig ausgeübter Intimverkehr“ als „von außen wirkendes Ereignis“ zählt, dann produzieren wir ab morgen keine Wählscheibentelefone mehr, sondern gepolsterte High-Speed-Liebesbetten mit integrierter Unfall-Police.(Urteil vom 21.09.1999; Az: 4 U 153/98)
Die strategische Umsetzung:
• Professor Schantzinator: Er entwickelt sofort das „Modell Kamasutra-Safe“. Ein Bett, das bei zu hoher kinetischer Energie automatisch Airbags auslöst. Außerdem brauchen wir einen Sensor, der unterscheidet, ob der Sturz durch Leidenschaft oder durch das bloße Versagen der Billig-Lattenroste von Elon Bonzen verursacht wurde.
• Greta: Sie übernimmt das Marketing. Slogan: „Sicher im Bett, egal wie fett!“ Sie findet zwar, dass „Unfall“ total unästhetisch klingt, aber solange die Versicherung den Schaden an ihren Designer-Laken übernimmt, ist sie an Bord.
• Helga Frucht-Hohl: Helga hat das Urteil bereits gelesen und behauptet, wir könnten jetzt auch die Kaffeepause als „nahestehendes Ereignis mit Verletzungsgefahr“ versichern. Sie setzt gerade ein Schreiben an unsere 200 Mitarbeiter auf, dass Sturzverletzungen beim Kopieren von Hintern ab sofort als Betriebsunfall gelten – sofern sie „von außen“ verursacht wurden.
• Little Hai: Er muss die Testreihen im Labor überwachen. Er hat zwar keine Ahnung, was das OLG Düsseldorf ist, freut sich aber über die Überstunden.
Fazit der Hai und Bonzen GmbH: Ein Urteil ganz nach unserem Geschmack. Es ist absurd, es ist rechtlich gerade so haltbar und es lässt sich hervorragend zu Geld machen. Wir werden den Wal Reiner als Maskottchen für unsere neue „Deep Dive“-Unfallversicherung nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Hai (Experte für intensiven Verkehr)
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