Einige von euch hatten das Vergnügen oder traurige Schicksal, von mir im Fach RBH unterrichtet zu werden. Denen dürfte der Begriff „Tequilafrage“ nicht unbekannt sein. Für den Rest:
Klassikerfrage in den Prüfungen ist, wie viele Betriebsversammlungen pro Jahr stattfinden. § 43 Abs. 1 BetrVG spendet hierzu Rechtstrost, allerdings ist dort die Rede von einer Betriebsversammlung pro Vierteljahr.
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